Bildet der Betrieb oder die Berufsschule aus?
Träger der Ausbildung ist der Handwerksbetrieb, dort bewerben sich die angehenden Lehrlinge. Werden sie angenommen, erhalten sie einen speziellen Arbeitsvertrag, den Ausbildungsvertrag, in dem alle Details festgelegt sind. Der Betrieb zahlt die Ausbildungsvergütung. Im Betrieb wird der praktische Teil erlernt, üblicherweise durch Eingliederung der Auszubildenden in die Produktion.
Den theoretischen Teil vermittelt die Berufsschule. Daher der Name "duales Ausbildungssystem", also zweigleisige Ausbildung. In Bonn sind es für die Tischler/Schreiner 1-2 Schultage pro Woche, im halbjährlichen Wechsel. Der Betrieb muss die Auszubildenden für den Besuch der Schule freistellen.
Wer ist in der Lehre schulpflichtig?
Auszubildende sind schulpflichtig, sofern sie bei Beginn der Ausbildung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Schulpflicht bleibt bestehen, auch wenn während der Ausbildung das 21. Lebensjahr vollendet wird. Wer bei Lehrbeginn bereits 21 ist, kann wählen, ob er/sie an Schultagen zur Schule geht oder in den Betrieb. Natürlich kann nicht täglich neu gewählt werden: Wer sich für die Schule entscheidet, muss auch konsequent hingehn. Wer nicht zur Schule geht, muss schon ziemlich fit sein, um nachher in allen Fächern die theoretischen Prüfungen zu bestehen...
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Was ist "ÜBL"?
ÜberBetrieblicheLehrgänge sind ein Spezialfall der betrieblichen, also praktischen Ausbildung. Es sind Kurse von 2-4 Wochen Dauer, zu denen alle Lehrlinge eines Jahrgangs einmal im Jahr einberufen werden. Hier werden Themen behandelt, die jeder Lehrling kennen muss, auch wenn sie vielleicht durch Spezialisierung des Ausbildungsbetriebes im Alltag nicht vorkommen. Hierzu zählt der sichere Umgang mit allen Maschinen (= Maschinenkurs), unterschiedliche Oberflächentechniken (=Oberflächenkurs), Handhabung der alten, nicht elektrischen Werkzeuge (= Klötzchenkurs). Der Betrieb muss die Auszubildenden für den Besuch der Kurse freistellen.
Seit einiger Zeit wird zumindest in unserem Innungsbezirk der Maschinenkurs nicht mehr komplett im zweiten Jahr unterrichtet, sondern in drei Teilen über alle drei Jahre verteilt: Erstes Jahr Klötzchenkurs und Teil 1 des Maschinenkurses, 2. Jahr Teil 2 des Maschinenkurses, 3. Jahr Oberflächenkurs und Teil 3 des Maschinenkurses.
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