Kann ich kündigen oder gekündigt werden?
Eine Lehre ist eine besondere, geschützte Form eines Arbeitsverhältnisses. Sie unterliegt also erstmal den üblichen Regeln, die für alle Arbeitsverhältnisse gelten, wird aber in ein paar Bereichen strenger geregelt: Eben beim Kündigungsschutz.
Ist erstmal die Probezeit (ein bis vier Monate) überstanden, gibt es "eigentlich" keine Möglichkeit der regulären Kündigung mehr, weder für den Meister noch für die Auszubildenden. Natürlich gibt es aber wieder Ausnahmen.
Der Lehrling kann kündigen, wenn die Ausbildung insgesamt aufgegeben oder der Beruf gewechselt wird (nicht aber zum Zweck des Wechsels der Ausbildungsstelle im selben Beruf), wenn die Eltern umziehen, bei denen er noch wohnt, oder bei Verstößen des Ausbilders gegen Gesetze (Kein Lohn, kein Urlaub, körperliche Züchtigung, sexuelle Übergriffe o.ä.)
Der Betrieb kann kündigen wegen fortgesetzter Gefährdung des Ausbildungszieles (Unpünktlichkeit, Schulschwänzen, kein Berichtsheft), Diebstahl, Urkundenfälschung etc - oder bei Konkurs. Nicht kündigen kann er dagegen wegen allgemeiner wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Einer (aus dem Verhalten bedingten) Kündigung durch den Betrieb muss eine Abmahnung vorhergehen.
Darf ich die Lehrstelle wechseln?
Nein, jedenfalls ist der Wunsch, die Lehre in einem anderen Betrieb fortzusetzen, kein Kündigungsgrund. Es bleibt nur der Weg des gegenseitigen Einvernehmens: Der jetzige Ausbilder muss einverstanden sein. Dann kann ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden, der Wechsel wird möglich. Aber gegen den Willen des Ausbilders ist ein einfaches Wechseln nicht möglich.
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Stress mit dem Ausbilder - was tun?
Die üblichen großväterlichen Tipps wie "Versuch nochmal mit ihm zu reden" spare ich mir hier mal. Es gibt jede Menge Tipps von berufener Seite, wie zwischenmenschliche Konflikte im allgemeinen zu lösen sind, die gelten natürlich auch im Ausbildungsverhältnis. Dazu kommen aber noch ein paar, die nicht so allgemeingültig sind:
Versuch, rauszufinden, wer Deine Vorgänger waren, versuch, sie zu sprechen und aus ihren Erfahrungen zu lernen. Manchmal hörst Du überraschendes, das Dir helfen kann!
In jeder Innung gibt es einen Lehrlingswart. Innung, das klingt erstmal nicht vertrauenserweckend, "...das ist ja der Zusammenschluss der Meister, die stecken doch mit meinem unter einer Decke!" Aber das ist nicht unbedingt gesagt. Die Innungen haben ein starkes Interesse an guter Ausbildung. Und sie wählen aus ihrer Runde im allgemeinen einen speziell in Ausbildungsfragen sehr erfahrenen Menschen als Lehrlingswart aus. Der hat einerseits Einfluss auf Kollegen, andererseits auch Lösungsmöglichkeiten, auf die Du selber vielleicht nicht kommst. Und Vertraulichkeit versteht sich natürlich von selbst, der quatscht jetzt nicht gleich am nächsten Samstag mit Deinem Chef darüber, wenn Du das nicht willst.
Die Innung ist das Gremium auf Kreisebene, ein relativ ortsnaher Verband, in dem die Mitgliedschaft freiwillig für die Meister ist. Sie kann beraten, vermitteln, aber nichts vorschreiben. Die erste Ebene, die ein bisschen echte Weisungsbefugnis gegenüber einem Betrieb hat, ist die Handwerkskammer. Hier gibt es einen Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten. Hierhin kann man sich wenden, wenn es hart auf hart kommt - aber ich würde immer dazu raten, vorher erst einen Versuch beim Lehrlingswart zu starten.
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Zwischenprüfung nicht bestanden...?
...na und?", sagt mancher, und hat dabei im Hinterkopf, dass das Durchfallen durch diese Prüfung gegen Ende des zweiten Lehrjahres tatsächlich erstmal keine schweren Folgen hat. Ok, der Lehrer zieht ein finsteres Gesicht, der Meister wird vielleicht maulen, aber das wars dann auch. Es hat rechtlich keine Folgen, hier durchzufallen, und die Noten gehen nicht in die Endnoten bei der Gesellenprüfung ein. Nur: Wer die Zwischenprüfung nicht schafft, wird die nur 12 Monate später stattfindende Gesellenprüfung ziemlich sicher auch nicht packen. Die ist nämlich noch um einiges schwerer. Sinn der Zwischenprüfung ist eine Generalprobe für die Abschlussprüfung, sie ist im Ablauf nämlich genauso aufgebaut.
Und wenn ich die Gesellenprüfung nicht schaffe?
Tscha. Bitter, aber kein Weltuntergang. Nach einer nicht bestandenen Gesellenprüfung haben die Auszubildenden das Recht, ein weiteres Mal anzutreten, üblicherweise nach einem halben Jahr in der sogenannten Winterprüfung. Das Ausbildungsverhältnis mit dem Betrieb muss auf Antrag des Lehrlings weiter verlängert werden.
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Und wenn ich die Gesellenprüfung schaffe?
Klasse! Erstmal feiern. Und dann auf Stellensuche gehen? Nein, jetzt ist es sicher zu spät, denn jetzt ist gerade die ganze Welle frischgebackener Gesellen über den Markt geschwappt. Da ist nix mehr frei!
Also: Vorher abchecken, was geht. Vielleicht ist sogar im Lehrbetrieb was frei, oder der Meister oder sonst ein Kollege weiß woanders eine Chance. Aber manch einer will auch gar nicht dort weitermachen, wo er 3 Jahre lang das Küken war, dann eben umhören. Nach den Jahren der Ausbildung, wo alles mehr oder weniger im Ablauf vorgegeben war, kommt nun eine Zeit, wo es um Eigeninitiative geht. Den wenigsten fällt einfach so eine Gesellenstelle in den Schoss, man muss sich kümmern.
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