FAQ zu Arbeitszeit und Geld

 

 

 

Wieviel Geld gibts?

 

Auszubildende erhalten nicht Lohn (Stundenlohn), nicht Gehalt, sondern eine monatliche Ausbildungsvergütung. Zwar arbeiten sie einerseits manchmal auch produktiv, also an Aufträgen, die zu Geld werden - aber sie erhalten andererseits (hoffentlich!) auch zeitliche und materielle Zuwendung durch ihre Ausbilder, die dem Azubi nicht in Rechnung gestellt wird. So kann ein Ausbildungsverhältnis wirtschaftlich nicht mit einem konventionellen Arbeitsverhältnis verglichen werden, bei dem streng die Arbeitsleistung mit ihrem Anteil am erwirtschaftetem Erlös entgolten wird. Aber wie hoch ist denn nun die "Ausbildungsvergütung"?

Der Lehrlohn ist von Handwerk zu Handwerk sehr unterschiedlich hoch, und auch von Bundesland zu Bundesland gibt es noch Unterschiede. Gemäß aktuell gültigem Tarifvertrag erhält ein Tischler-Lehrling in NRW ab 1.7.2023 monatlich als Ausbildungsvergütung 

brutto im 1. Jahr 700,- Euro (netto ca. 560,-)

brutto im 2. Jahr 810,- Euro (netto ca. 640,-)
brutto im 3. Jahr 910,- Euro (netto ca. 725,-).

Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder die Prämie für das Bestehen der Zwischenprüfung sind in diesem Tarifvertrag nicht mehr vorgesehen.

 

Bürokaufleute im Handwerk erhalten die gleichen Ausbildungsvergütungen wie die jeweiligen Handwerker-Azubis, bei uns also wie die Tischler

 

 

Wieviel muss ein Lehrling arbeiten?

 

Gemäß Tarifvertrag gilt für volljährige Lehrlinge die 38,5-Stunden-Woche, Arbeitszeit bis 40 Stunden pro Woche gilt nicht als Überstunden. Ein oder zwei Tage pro Woche gehen die Auszubildenden zur Berufsschule, das wechselt alle 6 Monate: Ein Schulhalbjahr ist es ein Schultag pro Woche, im nächsten Halbjahr sind es zwei Schultage pro Woche. Schultage werden als 8-Stunden-Tage von der Wochenarbeitszeit abgezogen, dauern aber nicht so lang.

 

Soviel zur Theorie, und das sieht so erstmal einfach und übersichtlich aus. In der Praxis kommt es aber in fast jedem Betrieb immer wieder mal zu Überstunden, und der Umgang damit ist sehr unterschiedlich. Von unentgeltlich zu leistenden Überstunden bis zu guter Bezahlung oder Freizeitausgleich ist alles möglich.

 

In der Schreinerei Hampel haben wir eine 40-Stunden Woche, Mo-Fr wird 8-17 Uhr gearbeitet. Es kommen ab und zu Überstunden vor - zum Glück selten (Ich halte das Vorkommen von Überstunden in 90% der Fälle für ein Zeichen von Fehlplanung und habe daher den Ehrgeiz, sie zu vermeiden). Die Mehrstunden werden an passender Stelle (z.B. Freitagnachmittag) in Absprache gemäß den betrieblichen Möglichkeiten als Freizeit gewährt - oder zu kompletten Freien Tagen zusammengespart. 

 

 

Kriegt ein Lehrling auch Urlaub?

 

Nach dem zur Zeit bei uns gültigen Tarifvertrag stehen den Auszubildenden 24 Arbeitstage (Mo-Fr) bezahlter Urlaub im Jahr zu. Weil es nicht möglich ist, sich von Berufsschultagen beurlauben zu lassen, müssen zusammenhängende Urlaubstage, also Ferien, während der Schulferien genommen werden (Die Berufsschule hat die gleichen Ferien wie alle anderen Schulen). Einzelne Urlaubstage lassen sich je nach betrieblichen Gegebenheiten dann auch zwischen Schultagen nehmen. 

 

 

Wer legt Bezahlung und Arbeitszeiten fest?

 

Ausbildungsvergütungen sind das eine - siehe oben. Damit beginnt das Dasein als Tischler/Schreiner im allgemeinen. Und dann - danach? Was gibt es für fertige Gesellen?

 

Es gibt einerseits "von ganz oben", also durch Gesetze verordnet, Rahmenbedingungen für Mindestlohn, Urlaub und Arbeitszeiten (besonders für Jugendliche), die nicht unterschritten werden dürfen. Die Regelungen durch Gesetze sind zwingend und einklagbar.


Eine Ebene weiter unten lassen sich die Tarifverträge einordnen: Das sind Vereinbarungen zwischen Vertretern der Arbeitgeber (im Handwerk meist Innungen) und der Arbeitnehmer (meist Gewerkschaften). Diese Tarifverträge beinhalten Regelungen für die Arbeitnehmer, die über die Minimalforderungen der Gesetze hinausgehen, insbesondere zur Bezahlung und Arbeitszeit, aber meist auch zum Urlaub. Nur wenn beide (Chef und Angestellte) Mitglied des jeweiligen Verbundes (Arbeitgeberverband bzw. Gewerkschaft) sind, sind Tarifverträge bindend - oder wenn der Tarifvertrag vom Ministerium für "allgemeinverbindlich" erklärt wird, das ist bei uns Tischlern aber nicht der Fall.

Letzlich zählt, was individuell vereinbart wird, sofern nicht gegen Gesetze verstossen wird. Denn die Tarifverträge haben im Tischlerhandwerk selten bindende Wirkung, weil es auf Arbeitnehmerseite kaum Gewerkschaftsmitglieder gibt (Der aktuelle Tarifvertrag wurde mit der IG Metall (!) abgeschlossen. Deren Mitgliederzahl unter den Tischlern in NRW bewegt sich, soviel ich weiß, im niedrigsten Promillebereich). Trotzdem werden die tariflich vereinbarten Löhne als Orientierungshilfe genommen, besonders im Bereich Ausbildung. Bei der späteren Lohnverhandlung nach der Ausbildung liegt es im Ermessen beider Beteiligter, für wieviel Geld wieviel Arbeit geleistet wird. Hier im Rheinland orientieren sich die Löhne noch häufig am Tarif, im Osten dagegen sollen, wie ich gehört habe, die realen Durchschnittslöhne etwa bei drei Vierteln des dortigen Tariflohnes liegen.

 

Gültiger Tarif siehe Linkliste

 

 

Typische Fallen

 

Nicht in jedem Betrieb ist der Umgang mit Überstunden fair. Wir hören von Werkstätten (in dieser Innung Bonn/Rhein-Sieg. In diesem Jahr 2024), in denen für die Lehrlinge mehrere Überstunden täglich die Regel sind, und samstags noch zusätzlich Werkstattpflege ansteht. In manchen dieser Betriebe werden Überstunden bezahlt, wenn auch dürftig, in manchen nicht oder selten.

 

Den Auszubildenden in solchen Betrieben wird oft erst nach Monaten allmählich klar, was mit ihnen da gemacht wird. In der Berufsschule, im Vergleich mit Azubis aus anderen Werkstätten, bekommen sie die ganze Bandbreite der möglichen Arbeitsbedingungen mit und fragen sich allmählich: Hallo? Warum ist das bei uns anders? Klar, jede/r ist erstmal solidarisch mit dem eigenen Betrieb, oft heißt es auch, das sei nur vorübergehend - aber nach einem halben oder ganzen Jahr merkt man erst, dass das so bleibt. Und dann wird es ganz schön schwierig, Chef oder Werkstattleiter darauf anzusprechen und was anderes auszuhandeln.

 

Es ist schwer, hier Rat zu geben. Formal ist es eigentlich klar, die Regeln sind eindeutig, unbezahlte Arbeit ist unzulässig. Erst recht, wenn es klar um reine Plackerei und nicht um ausbildungsrelevante Inhalte geht. Aber die Probleme, die sich für diejenigen ergeben, die das ansprechen wollen, sind offenkundig: Wie wird die Stimmung im Betrieb, das Ausbildungsverhältnis darunter leiden, wenn ich nicht mehr mitziehe? Das wird umso schwieriger anzusprechen, je länger das schon so geht - also: So früh wie möglich was dagegen tun! Andere Lehrlinge (ehemalige?) des Betriebes fragen, ob das immer so bleibt. In einer möglichst ruhigen Minute gezielt selber das Gespräch zum Thema Überstunden suchen, nicht erst bei einer erneuten abendlichen Anordnung im Stress widersprechen. Und vielleicht gibt es ja Mittler im Betrieb oder in der Umgebung des Betriebes, die das Anliegen transportieren können?  

 

 

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© Stefan Hampel

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