FAQ - Stress in der Ausbildung

Stress mit dem Ausbilder - was tun?

 

Die üblichen großväterlichen Tipps wie "Versuch nochmal mit ihm zu reden" spare ich mir hier mal. Es gibt jede Menge Tipps von berufener Seite, wie zwischenmenschliche Konflikte im allgemeinen zu lösen sind, die gelten natürlich auch im Ausbildungsverhältnis. Dazu kommen aber noch ein paar, die nicht so allgemeingültig sind: 

Versuch, rauszufinden, wer Deine Vorgänger waren, versuch, sie zu sprechen und aus ihren Erfahrungen zu lernen. Manchmal hörst Du überraschendes, das Dir helfen kann!

In jeder Innung gibt es einen Lehrlingswart. Innung, das klingt erstmal nicht vertrauenserweckend, "...das ist ja der Zusammenschluss der Meister, die stecken doch mit meinem unter einer Decke!" Aber das ist nicht unbedingt gesagt. Die Innungen haben tatsächlich ein starkes Interesse an guter Ausbildung und mögen es nicht, wenn der gute Ruf der handwerklichen Ausbildung unter schwarzen Schafen leidet. Ein Betrieb, der nicht gut ausbildet, wird in der Innung scheel angesehen, nur widerwillig geduldet. Und sie wählen aus ihrer Runde im allgemeinen einen speziell in Ausbildungsfragen sehr erfahrenen Menschen als Lehrlingswart aus. Der hat einerseits Einfluss auf Kollegen, andererseits auch Lösungsmöglichkeiten, auf die Du selber vielleicht nicht kommst. Und Vertraulichkeit versteht sich natürlich von selbst, der quatscht jetzt nicht gleich am nächsten Samstag mit Deinem Chef darüber. 

 

Die Innung ist das Gremium auf Kreisebene, ein relativ ortsnaher Verband, in dem die Mitgliedschaft freiwillig für die Meister ist. Sie kann beraten, vermitteln, aber nichts vorschreiben. Die erste Ebene, die ein bisschen echte Weisungsbefugnis gegenüber einem Betrieb hat, ist die Handwerkskammer. Hier gibt es einen Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten. Hierhin kann man sich wenden, wenn es hart auf hart kommt - aber ich würde immer dazu raten, vorher erst einen Versuch beim Lehrlingswart zu starten.

 

 

Ansprechpartner im Konfliktfall

 

Hier in der Innung Bonn/Rhein-Sieg wurde ich im Jahr 2022 mit dem Amt des Lehrlingswartes betraut. Ich bin über die üblichen Kanäle in meinem Büro erreichbar. Für dringende Fälle gibt es noch meine private Telefonnummer 0175 1975 876, welche aber wirklich nur für Krisenfälle von Azubis kontaktiert werden darf. Hier bin ich auch über SMS und Signal erreichbar, nicht per WhatsApp.

 

Kann ich kündigen oder gekündigt werden?

 

Eine Lehre ist eine besondere, geschützte Form eines Arbeitsverhältnisses. Sie unterliegt also erstmal den üblichen Regeln, die für alle Arbeitsverhältnisse gelten, wird aber in ein paar Bereichen strenger geregelt: Etwa beim Kündigungsschutz.
Ist erstmal die Probezeit (ein bis vier Monate) überstanden, gibt es "eigentlich" keine Möglichkeit der regulären Kündigung mehr, weder für den Meister noch für die Auszubildenden. Natürlich gibt es aber wieder Ausnahmen.

Der Lehrling kann kündigen, wenn die Ausbildung insgesamt aufgegeben oder der Beruf gewechselt wird (nicht aber zum Zweck des Wechsels der Ausbildungsstelle im selben Beruf), wenn die Eltern umziehen, bei denen er noch wohnt, oder bei nachweisbaren Verstößen des Ausbilders gegen Gesetze (Kein Lohn, kein Urlaub, körperliche Züchtigung, sexuelle Übergriffe o.ä.)

Der Betrieb kann kündigen wegen fortgesetzter Gefährdung des Ausbildungszieles (Unpünktlichkeit, Schulschwänzen, kein Berichtsheft), Diebstahl, Urkundenfälschung etc - oder bei Insolvenz des Betriebes. Nicht kündigen kann er dagegen wegen allgemeiner wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Einer (aus dem Verhalten des Lehrlings bedingten) Kündigung durch den Betrieb muss eine zeitnahe Abmahnung vorhergehen.

 

 

Darf ich die Lehrstelle wechseln?

 

Nein, jedenfalls ist der Wunsch, die Lehre in einem anderen Betrieb fortzusetzen, kein Kündigungsgrund. Es bleibt nur der Weg des gegenseitigen Einvernehmens: Der jetzige Ausbilder muss einverstanden sein. Dann kann ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden, der Wechsel wird möglich. Aber gegen den Willen des Ausbilders ist ein einfaches Wechseln nicht möglich.

 

Hast Du allerdings einen Betrieb gefunden, der Dich übernehmen will, wird kein denkender Mensch auf der Fortführung eines Ausbildungsverhältnis bestehen: Ein "Auflösungsvertrag" wird geschlossen. Aber bitte wirklich erst dann, wenn die Übernahme in trockenen Tüchern ist! 

 

 

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© Stefan Hampel

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