Es gibt zwei Prüfungen, die Zwischenprüfung und die Gesellenprüfung.
Tischler: Die Gesellenprüfung schließt die Ausbildung ab, sie besteht aus einem theoretischen Teil (ein Tag in der Schule mit schriftlichen Arbeiten,
meist im Mai) und dem praktischen Teil. Beide gehen zu je 50% in die Endnote ein. Der praktische Teil wiederum hat auch zwei Hälften: Die Arbeitsprobe und das Gesellenstück. Die Arbeitsprobe findet
im Juni statt, sie dauert einen Tag. Alle Lehrlinge bekommen dabei in einer gemeinsamen Lehrwerkstatt am Morgen die Aufgabe gestellt, das gleiche Stück zu bauen, am Abend muss das Teil fertig sein.
Hierbei werden jedoch keine Fähigkeiten aus der beruflichen Praxis abgeprüft, sondern die mittelalterlichen handwerklichen Techniken wie Zinkenschneiden oder Zapfenlöcher von Hand stemmen.
Romantisch, wenn auch ein wenig sinnentleert. Dagegen ist das Gesellenstück ein freier Entwurf eines jeden Prüflings, welcher über Monate reift und schließlich in vier Wochen Bauzeit im Betrieb
entsteht, unter realistischen Fertigungsbedingungen. Der Betrieb muss Platz, Zeit, Werkzeug und Material dafür zur Verfügung stellen. Das Stück gehört nachher dem Prüfling!
Die Zwischenprüfung in der Mitte der Ausbildung simuliert den Ablauf der Abschlussprüfung. Auch hier gibt es Klausuren, Arbeitsprobe - und das sogenannte "Kleine Gesellenstück". Das Kleine
Gesellenstück ist eine Übungsarbeit, an welcher alle Planungsschritte bereits durchgeführt werden müssen wie später am echten Gesellenstück, und welches schließlich auch gebaut wird. Allerdings ist
der Arbeitsaufwand mit zweieinhalb Tagen Bauzeit beträchtlich geringer. Das Ergebnis der Zwischenprüfung hat (noch) keinen Einfluss auf die Note der Gesellenprüfung, sie fungiert heute lediglich als
Generalprobe.
Bürokaufleute: Es gibt auch hier eine Zwischenprüfung im zweiten Jahr und eine Abschlussprüfung am Ende. Das Ergebnis der Zwischenprüfung geht bei den Bürokaufleuten aber schon zu 25% in die Endnote der Abschlussprüfung ein. Die Zwischenprüfung ist schriftlich (oder am PC) und kann - im Falle einer schlechten Note/Durchfallen - nicht wiederholt werden.
Die Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung besteht aus zwei schriftlichen (PC-)Teilen, also Klausuren, und einer mündlichen Prüfung, einem Fachgespräch. Die beiden Klausuren machen zusammen 50% der Endnote, das Fachgespräch die verbliebenen 25%.
...na und?", sagt mancher Tischler-Azubi, und hat dabei im Hinterkopf, dass das Durchfallen durch diese Prüfung gegen Ende des zweiten Lehrjahres tatsächlich erstmal keine schweren Folgen hat. Ok, der Lehrer zieht ein finsteres Gesicht, der Meister wird vielleicht maulen, aber das wars dann auch. Es hat rechtlich keine Folgen, hier durchzufallen, nicht im Sinne von "Sitzenbleiben". Und diese Noten gehen noch nicht in die Endnoten bei der Gesellenprüfung ein. Aber: Wer die Zwischenprüfung nicht schafft, wird die nur 12 Monate später stattfindende Gesellenprüfung ziemlich sicher auch nicht packen. Die ist nämlich noch um einiges schwerer. Sinn der Zwischenprüfung ist eine Generalprobe für die Abschlussprüfung, sie ist im Ablauf ja genauso aufgebaut. Also: Meinst Du es ernst, dann wird es jetzt allerhöchste Zeit, nachzulegen!
Für die Bürokaufleute ist es da schon ernster: Zwar gibt es auch hier kein "Sitzenbleiben", wenn die Zwischenprüfung schlecht läuft. Aber ein Viertel der Punkte des Ausbildungsabschlusses werden bereits hier erzielt, oder eben nicht. Und auch hier werden zum Ende der Ausbildung hin die Anforderungen höher!
Tscha. Bitter, aber kein Weltuntergang. Nach einer nicht bestandenen Gesellenprüfung haben die Auszubildenden das Recht, ein weiteres Mal anzutreten, üblicherweise nach einem halben Jahr in der sogenannten Winterprüfung. Das Ausbildungsverhältnis mit dem Betrieb muss - auf Antrag des Lehrlings! - weiter verlängert werden.
Klasse! Erstmal Party. Und dann auf Stellensuche gehen? Nein, jetzt ist es sicher zu spät, denn jetzt ist gerade die ganze Welle frischgebackener Gesellen über den
Markt geschwappt. Die guten Stellen sind weg!
Also: Vorher checken, was geht. Vielleicht ist sogar im Lehrbetrieb was frei, oder der Meister oder sonst ein Kollege weiß woanders eine Chance. Aber manch einer will auch gar nicht dort
weitermachen, wo er 3 Jahre lang das Küken war, dann eben umhören. Nach den Jahren der Ausbildung, wo alles mehr oder weniger im Ablauf vorgegeben war, kommt nun eine Zeit, wo es um Eigeninitiative
geht. Den wenigsten fällt einfach so eine Gesellenstelle in den Schoss, man muss sich kümmern.
Tischler begegnen einem an vielen unerwarteten Stellen, es gibt viele Firmen, die Tischler brauchen, aber sie selber nicht ausbilden (können). Das kann der Baumarkt sein - in der Holzabteilung stehen Gesellen unseres Berufes. Oder der Großhandel: Keiner dort kann uns was verkaufen, der unseren Beruf nicht sehr gut kennt, also arbeiten im Holzhandel gelernte Tischler, oft mit Zusatzqualifikationen. Das ist ein weiteres Stichwort, das Lernen hört nie auf: Manchmal ist es nötig, für eine gute Stelle weitere Qualifikationen zu haben. Das muss ja nicht gleich eine weitere komplette Ausbildung, etwa zum Großhandelskaufmann, oder Meister oder Techniker sein. Schon eine Nummer kleiner bringt viel, etwa ein Fachbauleiter, Fertigungsplaner, Elektrofachkraft HK. Wer sich für so was interessiert: Das umfangreichste Angebot an Tischler-Weiterbildungen bietet der Landesverband "Tischler NRW", aber auch die Handwerkskammern haben vieles im Angebot. In Puncto Kammer lohnt sich der Blick über die Kammergrenze Köln hinaus, jede Kammer hat ihre eigenen Schwerpunkte. Ich hab meinen Elektroschein in Düsseldorf gemacht.
Aufhebungsvertrag und Kündigung: Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, kommt in einem Konfliktfall zwar einigermaßen friedlich aus dem Betrieb raus, unterliegt aber anschließend einer Sperrfrist im Jobcenter. Wer kündigt - auch! Nur bei Kündigung durch den Betrieb entfällt die Sperrfrist. Was heißt Sperrfrist? Das heißt: Es gibt erstmal für ein paar Wochen kein Arbeitslosengeld...
Bestanden: Der Ausbildungsvertrag ist im allgemeinen mit "bis 31.7." befristet. Das Ausbildungsverhältnis endet jedoch meist bereits vorher "mit Bestehen der Prüfung", also am Tag der Übergabe des Zeugnisses. Das ist bei uns meist kurz vor den Sommerferien, Ende Juni/Anfang Juli. Ab diesem Tag gibt es kein Beschäftigungsverhältnis mehr, also: auch keinen Versicherungsschutz (Krankenversicherung)! du musst Dich kümmern, falls Du nicht gleich in eine Übernahme rutschst!
Arbeitslos melden: Wer weiß, dass eine Übernahme im Betrieb nach der Prüfung nicht möglich ist, sollte sich beim Jobcenter früh arbeitssuchend melden. Vorgeschrieben ist, sich zu melden, sobald man Kenntnis von der drohenden Arbeitslosigkeit hat, nicht erst am Montag nach der Prüfung! Du riskierst sonst Sperrfristen beim Bezug von ALG. Die Rücknahme der "Meldung als arbeitssuchend" ist ja ohne Nachteile jederzeit möglich.
Falle für den Chef: Wer dem frisch gebackenen Gesellen nach der Übergabe der Zeugnisse noch eine "betriebliche Weisung" erteilt, schließt einen mündlichen Arbeitsvertag - nun mit einem Gesellen zum Gesellenlohn, mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende!
Nicht bestanden: Der Ausbildungsbetrieb muss das Ausbildungsverhältnis nach vermasselter Abschlussprüfung auf Antrag des Auszubildenden für ein halbes Jahr bis zur nächsten Prüfungsmöglichkeit verlängern. Wird der Lehrling nicht aktiv, gibt es keine Verlängerung!
(Zur Prüfung darf man trotzdem antreten, auch ohne Betrieb - wenn man es sich zutraut...)
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